Kreuzungen gehören zu den größten Unfallgefahren für Fußgänger*innen. Dies wird durch parkende Fahrzeuge noch eimal deutlich verstärkt, weil sie eine eingeschränkte Sicht und verengten Räume zur Folge haben.
Das geltende Parkverbot (5m Abstand zur Kreuzung, 8m wenn es einen Radweg gibt) muss konsequent durchgesetzt werden. Zusätzlich müssen an besonders kritischen Stellen weitergehende Maßnahmen durchgesetzt werden.